AGBs

Die nachfolgenden Miet- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für sämtliche von der Boruta, Decker & Kucher GesbR, “Out Of Office Studio”, Kleistgasse 6/5, 1030 Wien (im Folgenden: Out Of Office Studio“) durchgeführten Angebote, Aufträge und Leistungen, insbesondere für die Vermietung der von Out Of Office Studio betriebenen Studioräumlichkeiten samt den darin enthaltenen Gegenständen und technischen Anlagen an den jeweiligen Mieter.

  1. Out Of Office Studio vermietet an den Mieter den Studioraum des Objektes Kleistgasse 6/5, 1030 Wien, zur Nutzung am jeweils vereinbarten Tag für die jeweils vereinbarte Mietdauer, wobei die Vermietung jeweils für eine oder mehrere Stunden erfolgt. Ausgeschlossen ist der mit Vorhängen abgetrennte Privatbereich. 

  2. Der vom Mieter zu leistende Mietzins richtet sich nach dem per E-Mail vereinbarten Angebot oder der Online-Buchung. Out Of Office Studio behält sich das Recht vor, unangekündigt Preise anzupassen (z.B. im Falle einer Verlängerung oder eines kommerziellen Shootings) 

  3. Wird ein Buchungstermin durch äußere Umstände erschwert oder gar unmöglich, haftet das Out Of Office Studio maximal in der Höhe der Buchungskosten. Für entstandene Schäden oder Ausfälle (z.B. entgangene Gewinne des Fotografen/Mieters, Modelhonorare, Visagistenkosten, Fahrtkosten,…) haftet Out Of Office Studio  nicht.

  4. Die Preise beziehen sich auf maximal zwei Fotografinnen pro Mieteinheit. 

  5. Bei Stornierungen weniger als 48h vor dem bestätigten Termin, sowie bei nicht erscheinen, werden 100% der Miete in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen weniger als 5 Tage vor dem bestätigten Termin werden 50% der Miete in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor dem bestätigten Termin werden 30% der Miete in Rechnung gestellt. 

  6. Bei Übernahme des Studios ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis des Mieters vorzulegen, für allfällige Ansprüche gegen den Mieter. Für diesen Zweck wird eine analoge oder digitale Kopie des Lichtbildausweises gespeichert. 

  7. Mängel und Schäden, die erst nach der Übernahme auftreten oder hervorkommen, sind unverzüglich schriftlich an das Out Of Office Studio Team zu melden.

  8. Alle Personen dürfen das Studio nur mit sauberen Hausschuhen betreten, die keine Spuren auf dem Boden hinterlassen und nicht abfärben, es werden Hausschuhe zur Verfügung gestellt. Das Betreten des Studios mit Straßenschuhen oder sonstigem Schuhwerk, das den Mietgegenstand verschmutzt oder beschädigt, ist verboten.

  9. Es ist untersagt, Substanzen und Gegenstände mitzubringen, die zu Beschädigungen oder Verunreinigungen des Studios führen oder die darin enthaltenen Gegenstände und technischen Anlagen oder Gefährdungen von Personen verursachen könnten. (zB brennbare, geruchsbelästigende oder gesundheitsgefährdende Substanzen, offenes Feuer)

  10. Wenn brennende Kerzen für die Aufnahme erforderlich sind, muss der Mieter einem Mitarbeiter von Out Of Office Studio mitteilen, wobei es im alleinigen Ermessen von Out Of Office Studio steht, die Verwendung brennender Kerzen zu gestatten.

  11. Es ist untersagt, die Set-ups und Möbel zu verschieben. Dies darf nur nach Rücksprache mit einem Out Of Office Studio Mitarbeiter passieren. In jedem Fall darf die Veränderung nur mit der größtmöglichen Schonung geschehen. Kein Schieben der Gegenstände!

  12. Tiere dürfen nur mit vorheriger, schriftlich oder per E-Mail erteilter Zustimmung mitgebracht werden. 

  13. Jedes störende, gefährdende oder dieses nicht zumutbare Verhalten gegenüber den übrigen Bewohner oder Nutzer des Hauses oder des Objektes Kleistgasse 6, 1030 Wien, ist zu unterlassen.

  14. Der Mieter/die Mieterin bestätigt, dass er/sie über die nötigen Fachkenntnisse verfügt, und die Benutzung des Studios und sämtlicher Einrichtungen auf eigene Gefahr erfolgt, sowohl vom Mieter/von der Mieterin, als auch von dessen Begleitpersonen.

  15. Der Mieter/die Mieterin haftet für die Einhaltung der Hausordnung, Nutzungsvereinbarung und für alle bei der Nutzung entstandenen Schäden, unabhängig davon, ob der Schaden vom Mieter/von der Mieterin persönlich oder von dessen Begleitpersonen verursacht wurde. 

  16. Jeder Mieter/jede Mieterin verpflichtet sich, schonend und sparsam mit den Geräten sowie den Einrichtungsgegenständen im Studio umzugehen. 

  17. Für private Gegenstände, welcher Art auch immer, übernimmt der Vermieter  keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung. 

  18. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Personenschäden durch Unfälle oder jeglicher anderer Art. 

  19. Kund*innen/Mieter stellen die Studio-Eigentümer gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei. Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsachen haften Kund*innen als Gesamtschuldner.Kund*innen müssen vollen Ersatz leisten, auch wenn Verursacher Dritte sind. Schadensersatzansprüche von Kund*innen gegen die Studio-Eigentümer aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Studio-Eigentümer. Alle gemieteten Geräte und Gegenstände des Studios bleiben auch während der Mietzeit Eigentum der Studio-Eigentümer.

  20. Der Mieter bestätigt durch seine/ihre Unterschrift die Entgegennahme sowie den einwandfreien Zustand der Geräte und Möbel. Beschädigungen und Störungen, die bei der Rückgabe festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters/der Mieterin. Für direkte oder indirekte Schäden, die durch Ausfall der gemieteten Geräte entstehen, haftet der Mieter/die Mieterin. Die Geräte sind nicht versichert. 

  21. Für fremdes schadhaftes Equipment, welches zu Stromausfällen führen könnte, haften die Studio-Eigentümer nicht.

  22. Bei Überziehung der gebuchten Zeit wird die nächste angebrochene Stunde verrechnet. 

  23. Das Studio, samt Geräten und Einrichtung, muss besenrein und aufgeräumt übergeben werden. Bei Nichterfüllung werden hierfür € 50,- Reinigungskosten verrechnet. 

  24. Jede gesetzlich verbotene Art von Fotografie oder Filmaufnahmen sowie Aktivitäten sind auch im Studio verboten. Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht. 

  25. Ein OOO Studio Mitarbeiter ist jederzeit berechtigt, das Studio zu Kontrollzwecken zu betreten. 

  26. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich als vereinbart. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. 

  27. Kund*innen nehmen zur Kenntnis, dass sich aufgrund feuerpolizeilicher Bestimmungen nicht mehr als 25 Personen im Studio aufhalten dürfen.

  28. Das Betreten des Privatbereichs hinter dem Vorhang ist verboten und  Videoüberwacht. Alle sich in diesem Bereich befindenden Gegenstände dürfen nicht entnommen werden und werden im Falle einer Benutzung (ohne Vereinbarung) als Zusatzleistung in Rechnung gestellt. 

  29. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformvereinbarung.